Seite 2 01.01.2021: START FÜR DIE ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE EPA Warum brauchen wir überhaupt eine ePA? Je besser Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungs- erbringer die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten nachvollziehen können, desto besser können sie die geeignete Behandlung wählen. Hierfür stellt die elektronische Patientenakte (ePA) eine wich- tige Informationsquelle dar. Die ePA vernetzt Versicher- te mit Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern. Viele bisher analog oder in Papierform ablaufende Arbeits- schritte können durch die ePA digitalisiert und verein- facht werden. Statt einer Lose-Blatt-Sammlung zuhau- se oder einzelnen Befunden in den Praxissystemen verschiedener Praxen haben Arzt und Patient alle relevanten Dokumente auf einen Blick sicher verfüg- bar. So können belastende Mehrfachuntersuchungen vermieden werden. Wann kommt die ePA? Am 1. Januar 2021 wurde die ePA eingeführt, in drei Phasen, die aufeinander aufbauen: Zum Start bieten die Krankenkassen ihren Versicherten eine App zum Download an, mit der diese Zugang zur elektronischen Krankenakte bekommen. Damit können Versicherte ihren ePA-Zugang über ein Smartphone oder Tablet selbstständig nutzen. Zeitgleich beginnt eine Test- und Einführungsphase mit ausgewählten Arztpraxen. In Phase 2 werden im 2. Quartal alle Ärztinnen und Ärzte mit der ePA verbunden. In Phase 3 zum 1.7.2021 müssen alle vertragsärztlich tätigen Leistungserbrin- ger in der Lage sein, die ePA zu nutzen und zu befül- len. In Krankenhäusern muss die ePA spätestens zum 1.1.2022 laufen. Muss der Krankenversicherte die ePA nutzen? Nein, die ePA ist ein Angebot. Versicherte entscheiden selbst, ob und wie sie die ePA nutzen möchten. Wie kann ein Patient die ePA befüllen? Die ePA wird von den Krankenkassen zum 1. Januar zusammen mit einer App bereitgestellt. Mit dieser App können die Patientinnen und Patienten ihre ePA mit Dokumenten, Arztbriefen, Befunden etc. befüllen. Wie jedes digitale Projekt ist die ePA ein lernendes System. Anfangs müssen die Dokumente, die den Versicher- ten nicht digitalisiert vorliegen, noch mit dem Handy oder Tablet eingescannt werden. In weiteren Stufen soll das Ablegen auch strukturiert möglich sein. Können Ärztinnen und Ärzte alleine bestimmen, was in der ePA gespeichert wird? Nein, die Patientinnen und Patienten bestimmen, ob und welche Daten aus dem aktuellen Behandlungs- kontext in der ePA gespeichert werden und auch, welche wieder gelöscht werden sollen. Ab wann haben Ärztinnen und Ärzte Zugriff auf die ePA? Ärztinnen und Ärzte haben keinen direkten Zugriff auf die ePA, sondern dürfen erst nach Einwilligung der Patientin oder des Patienten und der technischen Zugriffsfreigabe, beispielsweise durch eine PIN-Einga- be in der Praxis, auf die ePA zugreifen. Ab 1. Juli 2021 müssen alle vertragsärztlich tätigen Ärzte in der Lage sein, die ePAs zu befüllen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Technisch funktioniert dies über eine Schnittstelle in ihrem Praxisverwaltungssystem. Können auch andere auf die ePA zugreifen? Der Kreis derjenigen, der mit Einwilligung und Zugriffs- freigabe (PIN) der Versicherten auf die ePA zugreifen darf, ist gesetzlich streng geregelt. Patientinnen und Patienten können die ePA für Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten oder Apotheken sowie für weitere Leistungserbringer, die in seine Behandlung eingebunden sind, freigeben – entweder nur für die aktuelle Behandlung oder für einen längeren Zeitraum (z.B. in der Hausarztpraxis). Ohne die Einwilligung von Patienten können weder Daten in der ePA gespeichert noch ausgelesen werden. Im Einführungsjahr können Patienten die Zugriffsfreigabe auf die medizinischen Informationen, die von Ärzten und weiteren Leistungs- erbringern mit seiner Einwilligung in die ePA übermit- telt worden sind, beschränken oder auch nur auf die von ihnen selbst hochgeladenen Dokumente. Ab 2022 soll der Patient die Zugriffsfreigabe über seine App für jedes Dokument einzeln festlegen können, zum Beispiel für eine Untersuchung bei einem Facharzt. Was wird in der ePA gespeichert? Im ersten Schritt können zum Beispiel Arztbefunde, der Medikationsplan oder auch Blutwerte in der ePA gespeichert werden, ab 2022 sollen darüber hinaus auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersu- chungsheft für Kinder sowie das Zahnbonusheft digi- tal abrufbar sein. Sind meine Daten in der ePA sicher? Die Daten werden in der ePA verschlüsselt abgelegt. Niemand außer der oder die Versicherte und diejeni- gen, die dazu berechtigt wurden, können die Inhalte lesen – auch nicht die Krankenkasse. Der Zugriff auf die ePA erfolgt über die Telematikinfrastruktur, ein sicheres, in sich geschlossenes Netz. >> Fortsetzung auf Seite 3