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TV Werne

Wir lieben Sport! Mitgliedschaft TURNVEREIN WERNE VON 1903 e. V. Auszug aus der Beitragsordnung des TV Werne 03 e.V. Die vollständige Beitragsordnung finden Sie im Internet unter www.tvwerne.de und liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des TV Werne 03 e.V., Steinstraße 11, 59368 Werne bereit. § 4 Zahlungstermine Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich durch Ermächtigung zum 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres per SEPA- Lastschrift eingezogen. § 7 Familienermäßigung Als Familie gilt Vater und Mutter und Kind/Kinder bis zum 18. Lebensjahr oder Vater/Mutter und Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Die Familienermäßigung wird auf den halbjährlichen Grundbeitrag gewährt. (Alle Famili- enmitglieder müssen volle 6 Monate dem Verein angehören sowie in einer Abteilung gemeldet sein, bevor die Ermäßigung greift.) Vorstehendes gilt auch für eingetragene Lebensgemeinschaften. § 8 Ende/Änderung der Familienermäßigung Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wechselt das Mitglied automatisch in eine Einzelmitgliedschaft. § 9 Beitragsumstellung von Kind zu Jugend und Jugend zu Erwachsen Der erhöhte Beitrag wird zum nächsten vollen Halbjahr nach Vollendung des 14. und 18. Lebensjahres erhoben. § 11 Ermäßigung für Schüler / Studenten / Auszubildende Besteht mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein Schüler-/Studenten-/Ausbildungsverhältnis, wird nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Jugendtarif fällig. Der entsprechende Nachweis ist unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Vollendung des 18. Lebensjahres, vorzulegen. Bei verspäteter Vorlage des Nachweises ist für das laufende Halbjahr der Erwachsenentarif zu zahlen. Aufnahmegebühr 5,00 € Gebühr für Rechnungsempfänger 5,00 € pro Halbjahr Gebühren für Storno bei Rücklastschrift 5,00 € Gebühr für Rücklastschriften bei der Hausbank 3,00 € (Stand 22.06.2013) Gebühr für Mahnungen 5,00 € § 16 Mahnungen/Ausschluss aus dem Verein Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 5,00 pro Mahnung erhoben. Ein Mitglied kann von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung den Mit- gliedsbeitrag nicht zahlt. Die Mahnung ist an die zuletzt bekannte Anschrift des Mitglieds zu richten. Über die Streichung von der Mitgliederliste der Abteilung entscheidet der Abteilungsvorstand mit einfacher Mehrheit und meldet dies dem geschäfts- führenden Vorstand über die Geschäftsstelle. Über die Streichung von der Mitgliederliste des Gesamtvereins entscheidet der geschäftsführende Vorstand mit einfacher Mehrheit.“ ( s. Satzung § 4) § 17 Beitragskonto Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das Konto des Vereins Stadtsparkasse Werne BLZ 410 516 05 Konto 24 44 8 IBAN DE05410516050000024448 BIC WELADED1WRN Gläubiger-ID DE73ZZZ00000246005 erfolgen. 46_Bedingungen2_2015.indd 1 15.07.2015 21:08:31 BLZ 41051605 Konto 24448 46_Bedingungen2_2015.indd 115.07.201521:08:31

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